Veit (Vytt) Schwigkher, B. zu Gemmrigheim, gef. zu Lauffen, da er verbotenerweise Geld angenommen hatte und in französische Kriegsdienste hatte treten wollen, jedoch begnadigt und freigelassen, schwört U. und verspricht, sich und sein Vermögen, mit dem er bürgt, den herzoglichen Amtleuten nicht zu entziehen, seine Habe ohne obrigkeitliche Einwilligung weder zu verändern, noch zu versetzen oder zu verkaufen, auch nicht zu fliehen, vielmehr sich auf Mahnung künftiger Rechtfertigung zu stellen und ohne seines Herrn Erlaubnis keine fremden Kriegsdienste anzunehmen.