In dem Rechtsstreit zwischen dem Grafen Hermann von Sulz [a. Neckar/Lkr. Rottweil] und der Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben, die derzeit die Herrschafen Hohenberg [Ruine Oberhohenberg bei Schörzingen Stadt Schömberg/Zollernalbkreis] als Pfand innehaben, um eine jährliche Gült von 350 Gulden, die der Graf von den Einkünften zu Rottenburg [a. Neckar/Lkr. Tübingen] fordert, war am 1. Dezember 1429 ("vff donrstag nach sant Andres des hailigen appostolen tage") beschlossen worden, dass der Streit von einem Schiedsgericht unter Vorsitz des Hermann von Sachsenheim [Lkr. Ludwigsburg] beigelegt wird, wozu die Reichsstädte noch ihr Einverständnis erklären sollten. Nun haben am heutigen Tag Graf Wilhelm von Montfort [Ruine bei Weiler Vorarlberg/Österreich], Herr zu Tettnang [Bodenseekreis] und Landvogt im Elsass, Berthold vom Stein, Halbritter und Hauptmann der Rittergesellschaft vom St. Jörgenschild, Kaspar von Freyberg [Ruine bei Freyberg Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] und Johann von Hornstein [Ruine bei Hornstein Gde. Bingen/Lkr. Sigmaringen] zu Schatzberg [Ruine bei Egelfingen Gde. Langenenslingen/Lkr. Biberach] eine Vergleich zwischen den Parteien vermittelt. Danach soll der Streit bis zum kommenden 6. Januar ("vntz vff den Obrosten tage ze Wyhenna/e/chten genant in latin Epiphania Domini") ruhen. In der Zwischenzeit soll Graf Hermann von Sulz eine Gesandtschaft zu Herzog Friedrich [IV.] von Österreich schicken und versuchen, mit diesem zu einer gütlichen oder rechtlichen Einigung in der Sache zu gelangen. Gelingt dies, dann ist seine Forderung an die Reichsstädte gegenstandslos und der Streit beigelegt. Gelingt dies aber nicht, dann soll Graf Hermann von Sulz nach Ablauf der Frist die Stadt Ulm als Vertreterin der Reichsstädte benachrichtigen. Innerhalb von 14 Tagen nach dieser Benachrichtigung tritt dann das erwähnte Schiedsgericht unter Vorsitz des Hermann von Sachsenheim zusammen. Stirbt dieser währenddessen oder kann aus anderen Gründen nicht mehr den Vorsitz übernehmen, dann soll Graf Ludwig [I.] von Württemberg entweder Gaudenz von Rechberg zu Hohenrechberg [Ruine bei Rechberg Stadt Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] oder Johann Truchsess von Bichishausen ("Bichinshusen") [Gde. Münsingen/Lkr. Reutlingen] zum Vorsitzenden bestellen.