Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Urkunden der Familie von Haus (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bestandsgeschichte: Die Herren von (vom) Haus erscheinen zuerst in der Gegend um
Hildesheim. Thidericus de Domo, 1147 erwähnt (UB Hochstift
Hildesheim I Nr. 245), kann noch in keinen sicheren
Zusammenhang gebracht werden, ebensowenig Richard von Haus,
der zu Anfang des 13. Jahrhunderts als Burgmann auf dem
Wohldenberg saß; die Stammreihe beginnt mit Bertoldus de
Domo, der sich seit 1240 nachweisen lässt. (UB Hochstift
Hildesheim II Nr. 586). Seit dem 14. Jahrhundert findet man
Angehörige der Familie im Umkreis der Grafen von Schaumburg;
1339 verwahren Berthold und Brand von Haus im gräflichen
Auftrag die Burg in Lauenau (Sudendorf I Nr. 636).
Bis ins 14. Jahrhundert reicht auch die Besitzgeschichte,
soweit sie sich urkundlich belegen lässt, zurück. 1388 -
1391 erwarb die Familie einige Ländereien und Rechte in
Wunstorf, darunter einen Burghof, der vom dortigen Stift zu
Lehen ging. 1446 bestätigte Graf Ludolf zu Wunstorf Hermann
von Haus dessen Besitz in Sperse und Benthe. (Cal. Or. 25
Schr. 40 Caps. 8 Nr. 1). Die Wunstorfer Güter konnte Klaus
Adolf von Haus durch seine Heirat mit Magdalena Dorothea von
Reden 1685 günstig abrunden; auf diese Weise sind einige
ältere Reden'sche Lehnsbriefe in den vorliegenden Bestand
gekommen.
Größere Bedeutung als Wunstorf besaß allerdings der
Besitzkomplex in Eimbeckhausen. 1394 belehnte Bischof Otto
von Minden die Brüder Brand und Ludwig von Haus einerseits,
Berthold von Eimbeckhausen andererseits mit dem Zehnten dort
und zwölf Hufen. Nach dem Aussterben der von Eimbeckhausen
1411 nahmen die von Haus das Lehen gemeinsam mit denen (von)
Büsche in Besitz; von den Schwierigkeiten, die sich 1416 mit
dieser Besitznahme verbanden, berichtet die Urkunde Nr. 11.
Als 1471 ein Mitglied der Familie, Henning von Haus, den
Hildesheimer Bischofsstuhl bestieg, sicherte er seine
Herrschaft, indem er Lehen an seine Verwandtschaft
Bestandsgeschichte: ausgab.
Dazu zählten die Rittersitze Lochtum, Vienenburg und
Steinlah. 1510 kam mit dem Aussterben der von Bolzum das Gut
Bolzum durch Erbverbrüderung an die von Haus. (Lehnsreverse
Cal. Or. 6 Schr. 14 Caps. 9 von Haus Nr. 1 - 3). Bolzum,
Lochtum und Vienenburg vererbten sich auf Hermann von Haus,
der diesen Besitz allerdings nicht halten konnte. 1590
musste er Bolzum und Vienenburg an den Finanzmagnaten
Statius von Münchhausen abtreten, der dafür eine
Eventualbelehnung erhielt. Nach Hermanns Tod erwarb Dr.
Werner König Lochtum und Vienenburg.
Steinlah, das seit 1474 der Familie gehörte, blieb ihr. An
der mit dem Gut verbundene Jagdgerechtigkeit auf dem
Hackelberg und in der Steinlaher Feldmark entspannnen sich
Ende des 17. Jahrhunderts langwierige Rechtstreitigkeiten
mit dem Landesherrn; David Geog Struve, später hannoverscher
Vizekanzler, publizierte dazu eine Deduktion, auf die er
noch in seinen Vindiciae juris venandi nobilitatis
germanicae (1739) rekurriert.
Erwähnt seien schließlich die schaumburgischen Lehen,
namentlich die 1535 verliehene Holzherrschaft in Hülsede und
andere Besitzungen, die das Gut in Eimbeckhausen gut
arrondierten.
Die Familie von Haus starb am 14.7.1769 mit dem
braunschweig-lüneburgischen Generalleutnant Franz Christian
von Haus im Mannesstamm aus. Als Wappen führte sie einen
geasteten roten Stamm in Silber; das gleichen Wappenbild,
allerdings blau, haben die von Lenthe, die im 14.
Jahrhundert als Verwandte bezeichnet werden. (Siegelabb.
Westf. UB X, Anh.).
Die älteren Archivalien der Güter Eimbeckhausen und Wunstorf
hatten die Grafen Bremer, die beide Gütern 1870 verkauften,
nach Cadenberge überführt. Einen Teil forderte der
seinerzeitige Besitzer Eimbeckhausens zurück; das Bremersche
Archiv mit der Abteilung Wunstorf und den Lehns- und
Familiensachen aus der Abteilung Eimbeckhausen kam 1933,
Bestandsgeschichte: als
die Hannoversche Siedlungsgesellschaft das Gut Eimbeckhausen
aufsiedelte, ins Staatsarchiv. Die Urkunden bilden seither
den Bestand Cal. Or. 88, die Akten liegen unter Hann. 301,5.
Die restlichen Akten des Gutsarchivs Eimbeckhausen übergab
1972 Georg Stölting dem Hauptstaatsarchiv zur Verwahrung
(Dep. 104).
Parallelüberlieferung zu Cal. Or. 88 ist vor allem unter den
fürstlichen Lehnssachen zu suchen: Cal. Or. 6, Cal. Br. 10,
Cal. Br. 14, Cal. Br. 21, Hild. Br. 1, Teil 25, Hild. Br. 9;
für die schamburgischen Lehen müssen die Bestände des
Staatsarchivs Bückeburg, für die mindischen Lehen die des
Staatsarchivs Münster herangezogen werden.
Hannover, im November 1999 Dr. Brage Bei der Wieden
Literatur: zur Genealogie: Werner Konstantin von Arnswald:
Die von Haus in Niedersachsen, in: Vierteljahrsschrift für
Wappen-, Siegel- u. Familienkunde 44, 1916, S. 210 - 219;
Joachim Lampe: Aristokratie, Hofadel und Staatspatriziat in
Kurhannover, Bd. 2: Beamtenlisten und Ahnentafeln, Göttingen
1963; zu den Besitzungen: Wilhelm Stedler: Beiträge zur
Geschichte des Fürstentums Kalenberg, Bd. 1, Barsinghausen
1886, S. 41f.; Gustav Stölting/Börries von Münchhausen: Die
Rittergüter der Fürstentümer Calenberg, Göttingen und
Grubenhagen, Hannover 1912, S. 171 - 177 (Eimbeckhausen);
Karl Parisius: Das vormalige Amt Lauenau. Ein Beitrag zur
Geschichte des Fürstentums Calenberg und der Grafschaft
Schaumburg, Springe, 2. Aufl. 1951, S. 74 - 77
(Eimbeckhausen); Heinrich Ohlendorf: Geschichte der Stadt
Wunstorf, Wunstorf 1957, S. 193 - 196; Armgard von
Reden-Dohna: Die Rittersitze des vormaligen Fürstentums
Hildesheim, Göttingen 1995, S. 254 - 256 (Steinlah). -
Beständeübersicht, Bd. 1, S. 30; Bd. 3, S. 807 - 809; Bd. 4,
S. 200 - 202 (Dep.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.