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Papst Alexander IV. bewilligt dem Kloster Herrenalb, alles Vermögen, das einem seiner Mönche durch Erbschaft oder unter anderem Titel zugefallen wäre, falls er den weltlichen Stand nicht verlassen hätte, Lehen ausgenommen, klagweise zu fordern beziehungsweise zu behalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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