Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Johann Wirt, Pfarrer zu Winzingen (Wintz-), in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, Johann mit dessen Gut gleich anderen Schirmverwandten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Angelegenheiten gegen Johanns Bischof sind davon ausgenommen. Kurfürst Philipp weist seinen Vogt und Landschreiber zu Germersheim sowie seine Amtleute, Räte, Mannen, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, wenn Johann darum ersucht. Für den Schirm hat Johann 20 Gulden gezahlt und soll fortan jährlich zu Martini [11.11.] 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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