Search results
  • 14 of 10,993

Dem aus Nordhausen auf die degenfeldsche Pfarrei Stebbach versetzten Pfarrer Antoni wird für seine Frau und Kinder das Untertanenrecht vorbehalten, solange seine Frau und Kinder zum Zeitpunkt seines Todes ihre auf Nordhausener und Hausener Markung liegenden Güter noch besitzen sollten (Brackenheim, Nordhausen)

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...