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Hieronymus Byßlin aus Rems, wegen Gotteslästerung zu Waiblingen gef., jedoch auf Fürsprache von Junker Wolf Nothaft von Hohenberg und anderer Herren und Freunde der peinlichen Strafe entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens in keine offene Zeche mehr zu gehen sowie Streitigkeiten mit seiner Landesherrin, Herzogin Sabine von Württemberg, und ihren Dienern und Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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