Hans Müllner aus Hochstadt am Main gibt Revers über eine ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim für sechs Jahre verliehene Mühle mit Schlag- und Sägewerken und Grundstücken bei der Brücke in Hochstadt am Main. Er soll 32 fl. jährlich zinsen und dem Kloster alles Getreide mahlen, alles Öl schlagen und alle Bretter sägen, die es benötigt. Für das Mahlen des Getreides, wird dafür ein Müller mit Knechten gestellt, den Rest soll er selber leisten. Bei größeren Instandsetzungsarbeiten soll das Kloster die Baustoffe und Werkleute stellen, Hans Müllner dabei mit einem Knecht helfen. Kleinere Arbeiten und Arbeiten am Mühlwerk, wie die Wartung der Schaufelräder, soll er selber ausführen. Brenn- und Schaufelholz wird ihm gestellt, wenn er es selber schlägt und führt. Er soll das Recht haben, in den Steinbrüchen des Klosters in Wolfsloch und Buchau Steine zu brechen. Für das "große Zeug" (= Mahlwerk?) soll er bei Wartungsarbeiten Eisen vom Kloster erhalten, die Arbeit soll der Schmied aus Hochstadt vornehmen. Im Winter soll er zudem vom Hofmeister ebendort 15 Schütt Stroh erhalten. Bürgen ("selbstschulden") für Hans Müllner sind Heinz Marr aus Burgstall, Georg Schwartz genannt Schmidt aus Nassanger und Hans Pültz aus Thelitz. Grundstücke und Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Berthold von Redwitz zu Redwitz. - Siegler: Redwitz, Berthold von