Caspar Weilheimer, B. zu Wildberg, wegen Bruchs seiner früheren Verschreibung durch ungebührliches Verhalten erneut daselbst gef., peinlich angeklagt und nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, der Landesherrschaft einen großen Frevel von 6 fl zu bezahlen, fortan außer einem abgebrochenen, stumpfen Brotmesser keine Wehr noch Waffen zu tragen, alle offenen Zechen, Wirtshäuser, Gesellschaften und Ansammlungen auf der Straße zeitlebens zu meiden und auf eigene Kosten eine neue Verschreibung aufzurichten, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel zu befolgen, schwört U. und verspricht bei seinem Eid, württembergische Untertanen und Verwandte bei ihren Rechten und vor ihren Gerichten bleiben zu lassen.