Der Landhofmeister Hans von Bubenhofen entscheidet einen Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen und dem Kirchherrn von Böhringen (Beringen), Konrad Knoll von Blaubeuren, wegen des Kleinzehnts zu Aglishardt (Aglißhart) dahin, dass der genannte Kirchherr diesen Zehnten dann anzusprechen habe, wenn der Maier ein Laie sei, dafür ihn aber auch mit allen pfarrlichen Rechten zu versehen habe.