Johann Abt zu Fulda (Ffulde) bekundet, daß mit seiner Zustimmung sein Getreuer Johann (Hans) von der Aue (Auwe) für sein, seiner Eltern, seines Bruders Hermann und aller Gläubigen Seelenheil an Propst Albrecht (Apel), Äbtissin Euphemia (Fenien) und den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) für ein Seelgerät zwei Güter im Dorf Borsch (Borsa) mit Häusern, Scheunen, Gaden, Hofstätten, Gärten, Äckern, Wiesen, Holz, Wasser und Weide, Gülten, Zinsen und Gefällen gestiftet hat, die zur Zeit Konrad (Contze) Brulle bearbeitet und die vom verstorbenen Bruder Hermann auf ihn gekommen sind. Elisabeth (Else) und Kunigunde (Kunne), Klosterjungfrauen zu Allendorf und Töchter des Hermann von der Aue, sollen die Güter auf Lebenszeit genießen; nach beider Tod fallen sie für das Seelgerät an den Konvent. Der Abt erklärt gegenüber Propst, Äbtissin, Konvent und den beiden Nonnen seine Zustimmung und kündigt sein Siegel an; gleiches tut Johann von der Aue für sich und seine Erben.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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