Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinem Vogt zu Germersheim und den Kellern zu Möckmühl und Dilsberg, dass sie es dieses Mal zulassen, dass der Deutschmeister, Andreas von Grumbach, eine gemeine Steuer zur Jahreshilfe für König [Maximilian I.] auf die pfalzgräflichen Leibeigenen setze, die Hintersassen des Ordens sind. Dies betrifft die Leibeigenen zu Dallau (Talheim), Auerbach (Uwerbach) und Rittersbach (Rudenspur), wo der Orden zur Hälfte Vogtei und Herrschaft hat. Sollte sich herausstellen, dass die Steuer auf die pfalzgräflichen Leibeigenen unrechtmäßig (unbillich) sei, soll dem Orden daraus keinerlei Gerechtigkeit erwachsen, noch dies dem Pfalzgrafen an seiner Obrigkeit und Gerechtigkeit Abbruch tun. Dazu sollen die Amtleute Nachforschungen anstellen und berichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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