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Schuldforderung von 7740 Rtlr. Kapital und 13649 Rtlr. Zinsen. Der Appellant hatte das Geld dem Vater des Appellaten, Werner Melchior von Cortenbach zu Altenhagen in der Grafschaft Mark, geborgt. Fraglich ist, ob Werner Melchior und sein Sohn ein Erbrecht am Haus Altenhagen hatten. In der Vorinstanz war Hillesheim unterlegen, weil er den Termin zur Vorlage eines Beweises nicht einhalten konnte. Es ging um den Beweis der Aufschwörung des Vaters des Appellaten von dem Rittersitz Altenhagen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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