Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und die Vettern und
Brüder Dietrich (Diether), Wilhelm, Konrad (Contz), Gawain (Gauwe) und
Sebastian (Ba...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1487 Mai 14
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt, Siegel Nr. 2, 3 und 4 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Mantagk nach dem Sontage Cantate anno Domini millesimoquadeingentesimooctoagesimoseptimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und die Vettern und Brüder Dietrich (Diether), Wilhelm, Konrad (Contz), Gawain (Gauwe) und Sebastian (Bastian) von Lüder (Lütter) bekunden: Der Abt hat für seine [Wasser-]Burg Neuhof den großen Weiher erneuern und damit den Graben um die Burg ausbessern lassen. Dadurch ist den von Lüder an ihrem Hof hinter der Burg in der Neustadt und an einer Wiese an der Steina [?], die zum Gut (Kregken [?]) gehört, sowie insbesondere den Brüdern Wilhelm, Konrad, Gawain und Sebastian von Lüder an einem Gartenstück hinter dem Haus des (Hagken [?]), durch welches die Flutrinne in den Weiher gezogen wurde, und an einem Flecken Land, das nun mitten im Weiher liegt und von dem den Brüdern von ihren Eltern erblich ein Drittel gehörte, Schaden entstanden. Daher haben sie sich aus freiem Willen und mit Rat der Ihren und ihrer Freunde auf einen gegenseitigen erblichen Tausch (abwechsel) geeinigt. Danach soll dem Abt zu Burg und Amt Neuhof in Zukunft der genannte Hof der von Lüder mit allem Zubehör gehören, der ihnen jährlich zehn Viertel Getreide eingebracht hat; davon ausgenommen ist die Wiese oberhalb von Mittelkalbach (Mittelkalbe), gelegen zur Schmiede [?] (tzur Smitten). Den von Lüder soll dafür erblich der Hof der Herrschaft von Fulda mit allem Zubehör ohne Ausnahme gehören, der in Neuhof in der Neustadt bei dem Haus (Kragken [?]) liegt, auf dem jetzt Berthold (Dolle) Jaen sitzt und wovon bisher der Herrschaft Fulda jährlich neun Viertel Getreide gegeben wurden. Diesen Hof sollen die von Lüder als Edelmannssitz und gefreiten Hof vom Abt von Fulda zu Lehen innehaben, so wie sie auch den anderen Hof innehatten. Da der lüdersche Hof ein Viertel mehr leistet als der fuldische Hof, soll den von Lüder als Kompensation - auch für den erlittenen Schaden - als Zubehör ihres neuen Hofs die zuvor genannte Wiese zur Schmiede [?] gehören, wie sie auch zu ihrem früheren Hof gehört hat und nun von dem Tausch ausgenommen wurde; außerdem eine Wiese (wiseflegk) in Steinbach, die Berthold (Dolle) Jaen als besonderes Gut innehatte und davon dem Abt Johann jährlich zehn Böhmische [Groschen] gezahlt hat; die Wiese hat zuvor nicht zu dem fuldischen Hof gehört. Die genannten Höfe sollen die beiden Parteien in erblichem Wechsel nutzen und von der nächsten Brache an ihre Hofleute zu den getauschten Höfen schicken (wiesen). Sollten die von Lüder oder ihre Erben das Haus mit dem gemauerten Fundament (mit dem steynfussz), das nun dem Fuldaer Abt überlassen wird, abbrechen und auf dem getauschten Hof bauen wollen, soll der Abt ihnen Abbruch und Bau gestatten. Die vorliegende Urkunde ist zweifach ausgefertigt worden. Siegelankündigung von Abt Johann, dem Konvent von Fulda, Dietrich von Lüder und Gawain von Lüder. Walter von Ebersberg genannt von Weyhers siegelt für Wilhelm, Konrad und Sebastian von Lüder. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dietrich von Lüder
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gawain von Lüder
Vermerke (Urkunde): Siegler: Walter von Ebersberg genannt von Weyhers
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.