Anstet Schweitzer, Schneider zu Rutesheim, wegen Totschlags zu Leonberg gef. und vom dortigen Untervogt peinlich beklagt, jedoch in Ansehung seines Alters und seiner 9 mutterlosen Kinder, auch auf die Fürbitte fürstlicher und anderer angesehener Personen begnadigt, gelobt, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, den Flecken Rutesheim und alle Zechen und Gesellschaften zu meiden, der Rutesheimer Armenkasse 20 fl bar zu bezahlen und den zwischen ihm und der Freundschaft des Toten geschlossenen Vertrag strikte und stets einzuhalten und schwört U. Er stellt ferner 14 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle des Bruchs dieser U. innerhalb 4 Wochen der Obrigkeit wieder zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 500 fl zu bezahlen. Flieht er nach Bruch dieser U., so kann er nach seiner Wiedergefangennahme ohne Urteil mit dem Schwert hingerichtet werden. Bürgen: Wendel Maurer aus Mühlhausen/Würm [Kr. Pforzheim], Hans Prill, ebenda, Bartlin Mayer aus Malmsheim, Bernhard Hans und Erhard die Kürschner, Brüder, sesshaft zu Weil der Stadt, Veit und Martin Schweicker, sesshaft zu Münchingen, Bastian Bauman, sesshaft zu Gebersheim, Stefan Sailer und Hans Marx, sesshaft zu Leonberg, Clemens Eytter, sesshaft zu Simozheim [Kr. Calw], Hans Kaufman und Jörg Nunnenmacher aus Rutesheim.