Der Offizial der Kurie in Konstanz gibt den Geistlichen und Notaren der Diözese bekannt: Abt und Konvent zu Weingarten haben vorgebracht, daß der zur Pfarrkirche gehörende Widemhof bei Leutkirch vormals N. Straub, Landammann in Rettenberg und "Präfekt" (Amtmann) in Fluhenstein, auf Lebenszeit verliehen und durch dessen Tod wieder heimgefallen war. Dessen ungeachtet haben seine Erben, Christophorus Straub und Konsorten, sich den Hof als Erb- und Eigengut angemaßt. Es ist zu befürchten, daß die Pächter des Hofs die Erträge vor Ausgang des ordentlichen Verfahrens (Prozesses) den Erben aushändigen, so daß das Kloster um Sequestration gebeten hat. Die Empfänger sollen daher namens des Ausstellers unter Androhung der Exkommunikation einen Arrest auf die Erträge des Guts legen. Unterschrift: Notar Johannes Missenhart. Rückvermerke betreffend Zustellung des Arrestmandats bei Bürgermeister und Rat der Stadt Leutkirch und den Besitzern des Widemhofs am 24. bzw. 29. Oktober durch Christian Renger, Kaplan in Weingarten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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