Klage wegen Nichtzuständigkeit der Vorinstanz. Der Erzbischofvon Köln hatte einst das Amt Linz mit allem Zubehör dem Grafen Salentin von Isenburg verpfändet. Im Oktober 1610 war Sintzig vor dem Gericht zu Unkel von einem Dr. Hittorf „wegen etlicher begangener Excessen“ verklagt worden. Bis zur Klärung der Vorwürfe hatte Herrestorff zwei Fässer Wein beschlagnahmen lassen. Die Appellanten fühlen sich durch ein nach der Verurteilung des Sintzig erlassenes Mandatum de restituendo vina arrestata des Offizials in Köln in der ihnen auf Grund der Verpfändung zustehenden Gerichtsbarkeit gestört. Der Appellat beruft sich dagegen auf seine Rechte und Freiheiten als Kölner Bürger.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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