Urfehde Johanns von Virneburg gegenüber Erzbischof Balduin von Trier, dessen Lehensmann er ist, wobei er gleichzeitig erzbischöflicher Diener wird und sein Haus zu Virneburg als Lehen und den großen Weingardt als Mayener Burglehen des Erzstifts sowie die erzbischöfliche Gerichtsbarkeit in Streitfällen mit trierischen Untertanen anerkennt, besiegelt auf Bitten des Ausstellers auch von Herrn Johann von Braunshorn (Abschrift 16. Jh.)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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