Abt Leonhard von Adelberg als Obmann, Jörg Rockenbuch, Bürgermeister, und Johann Elias Meichsner, Stadtschreiber zu Stuttgart, für Altbach und Jörg Wernlin, Schreiber zu Adelberg, und Ulrich Grieb, Bürger zu Esslingen, für Gall Kelterer, entscheiden in Güte den Streit zwischen den Hainburgen und der Gemeinde zu Altbach und Gall Kelterer, Beiwohner daselbst, der wegen des Triebs von Ochsen zuerst vor dem Schultheiß und Gericht zu Hundsholz und dann vor dem Vogt und Gericht zu Schorndorf als Obergericht schwebte, dahin, daß Gall Kelterer 8 Ochsen halten und treiben darf und bei Änderung der Verhältnisse der Abt als Vogt- und Grundherr andere Bestimmungen betr. den Trieb der Einwohner erlassen darf, 2) daß Gall Kelterer und jeder Einwohner von jedem Haupt Ochsen zu äßen und Pfründ zu geben schuldig ist, 3) daß Gall Kelterer nach der Ernte auf keinen Acker und nach dem Öhmd auf keine Wiese fahren darf, bevor der Gemeindehirte darauf fährt; 4) wenn Gall Kelterer seine Wiesen vor Jacobi mäht, so mag er die darnach zum Öhmd auch mähen oder mit seinem Vieh atzen bis Michaeli oder bis andere Wiesen dahinter und davor fahrig sind nach dem Brauch des Fleckens Altbach; 5) Gall Kelterer soll seine Äcker zelglich bauen.