Caspar Schriner, B. zu Göppingen, bürgt mit 20 fl (aufgenommen auf sein schuldenfreies Haus zu Göppingen, das sich zwischen den Häusern der Anna Anckellerin und des Lienhart Wyprecht befindet) dafür, dass weder er selbst noch sein unlängst auf vorliegende Bürgschaftserklärung hin aus dem Gefängnis des Schwäbischen Bundes zu Stuttgart entlassener Sohn Jerg Schriner gemäß der von diesem geschworenen Urfehde etwas gegen den Bund oder die Herrschaft Württemberg unternehmen