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Stefan Schmid, B. zu Haiterbach, unter Bruch eines 1529 über ihn verhängten Urteils und daraufhin gegebenen eidlichen Versprechens, das Amt Nagold nicht zu verlassen, 1 ½ Jahre lang außer Landes flüchtig und von Weib und Kindern getrennt, jedoch auf die Fürbitten seiner Frau, Kinder und guter Freunde von Sebastian Schemmel, Untervogt zu Nagold, aus Barmherzigkeit wieder zu Weib und Kindern eingelassen, gelobt unter Eid, seine frühere noch in Kraft befindliche Verschreibung strikte einzuhalten und sich fortan wohl und ehrlich zu betragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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