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Papst Alexander IV. gestattet allen Gebietigern (preceptoribus) und Brüdern des Deutschen Ordens auf Intervention des päpstlichen Notars Johannes von Capua, Kleriker und freie Laien, die sich einem Orden anzuschließen wünschen, jederzeit als Brüder aufzunehmen, da zahlreiche Deutschordensherren im Heiligen Land, in Livland und in Preußen um des katholischen Glaubens willen ihr Leben gelassen haben und der Orden dringend neuer Mitglieder bedarf. Niemand soll den Orden nach abgelegter Profeß verlassen oder in einen anderen mit strengerer oder milderer Regel überwechseln; bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist er von den Priesterbrüdern des Deutschen Ordens zu exkommunizieren. Gegeben Viterbo 1257 Juli 28 (V kal. Aug. pont. an. III).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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