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Inhalt und Bewertung
Jährliche Visitationsberichte der dekane über die einzelnen Paffgemeinden, seit 1746 jährliche Pfarrberichte anlässlich der Visitationen mit Beilagen, geordnet nach Dekanatsbezirken. Die Berichte waren den Generalsuperintendenten bzw. dem Konsistorium vorzulegen und dienten als Unterlagen für die Sitzungen und Entscheidungen des Synodus. Sie enthalten reiches Material über Kirchen-, Schul- und Gemeindenagelegenheiten und überhaupt zur dörflichen Sozial- und Kulturgeschichte. Abgesehen von zwei Einzelberichten von 1563 und 1599 beginnen die Berichtereihen im Jahr 1601 und reichen bis 1806, in einigen Fällen bis 1839. Eingegliedert sind auch Berichte der Dekanate "neuwürttembergischer" Gebiete aus den Jahren 1803-1806. Der Bestand wurde 1884 vom Konsistorium an die württembergische Archivdirektion abgegeben und ins Staatsarchiv Ludwigsburg, 1969 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart verbracht.
Geschichte der Visitationen: Der im nachfolgenden Repertorium verzeichnete Aktenbestand (26 1/2 lfd. m) entstammt den Registraturen des herzoglich (bzw. kurfürstlich und königlich) württembergischen Konsistoriums (1806 Oberkonsistoriums) Stuttgart und des für die neuwürttembergischen Lande 1803-06 eingerichteten Oberkonsistoriums Heilbronn. Die Akten wurden 1884 im Stuttgarter Konsistorium an die Württembergische Archivdirektion abgegeben und in das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg verbracht. Hier legte Hausverwalter Stephan um 1913 ein Repertorium an, das bis zur Fertigung des vorliegenden, ausführlicheren Repertoriums im Gebrauch blieb (vgl. unten Büschel 1621). Die Neubearbeitung erfolgte 1949-50 auf Veranlassung von Oberarchivrat Dr. Miller durch Regierungsinspektor Bürkle unter Anleitung von Staatsarchivrat Dr. Grube. Dabei wurden alle Büschel bzw. Bände und Hefte fortlaufend durchnummeriert und in neue Umschläge gelegt. Die Reinschrift des Repertoriums fertigte W. Böhm, das Ortsregisier H. Rentschler. Die außerordentliche Bedeutung des Aktenbestandes für das geschichtliche Leben Altwürttembergs (Kirchen- und Schulwesen, Bevölkerungsaufbau und -entwicklung, Gemeindeverhältnisse, Familienkunde, Volkskunde u. a.) ist von der Forschung seit Jahrzehnten erkannt und genützt. Die Kirchenvisitationen, deren schriftlicher Niederschlag sich in dem vorliegenden Bestand darstellt, gehen zurück auf die große Kirchenordnung Herzog Christophs von 1559. Diese ordnete eine alljährlich zweimal abzuhaltende Visitation der evangelischen Pfarreien durch die zuständigen Spezialsuperintendenten (Dekane) an (vgl. Reyscher VIII, S. 246 ff.). Ein Generalreskript Herzog Friedrichs I. vom 6. August 1597 (Reyscher VIII, S.299) beschränkte die Visitationen auf eine einzige im Frühjahr; die Speziale hatten darnach ihren Visitationsbericht auf Cantate den Generalsuperintendenten einzureichen, die daraus Auszüge für den alljährlich nach Trinitatis stattfindenden Synodus fertigten. Für die Anlage der Visitationsberichte wurde in Zusammenfassung und Erweiterung älterer Bestimmungen von 1662 und 1670 (vgl. Reyscher VIII, S. 342; Fritz, Kirchliche Verwaltung in Württemberg im 17. Jahrhundert, Württembergische Jahrbücher 1934/35, S. 38) in der Cynosura Oeconomiae Ecclesiasticae Wirtembergicae von 1687, Caput XI (gedr. Reyscher VIII, S. 405 ff.) ein bis ins Einzelne gehendes Schema vorgeschrieben. Dieses blieb, obwohl nicht ohne Kritik der Öffentlichkeit (vgl. Binder, Wirtembergs Kirchen- und Lehrämter I, S. 113 ff.) im wesentlichen bis ins 19. Jahrhundert in Geltung. Es erläuterte außer der eigentlichen Relation auch die Abfassung der Beilagen.
Inhalt: Die in dem vorliegenden Bestand erhaltenen Visitationsberichte der altwürttembergischen Dekanate beginnen mit einer Ausnahme (Cannstatt 1599 in Büschel 313 (1)) nicht vor dem Jahr 1601; einzelne ältere Visitationsberichte finden sich in den Ämterrepertorien des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Es handelt sich durchweg um die beim herzoglichen Konsistorium in Stuttgart eingegangenen Ausfertigungen. Soweit erkennbar, sind diese unmittelbar von den visitierenden Spezialsuperintendenten dorthin eingesandt worden; von einer Einreichung über die Generalsuperintendenten, wie sie das GeneraIreskript von 1597 vorsah, fanden sich in den Akten keinerlei Spuren (2)) Durch Synodalreskript vom 9. Oktober 1744 (Hartmann, Kirchengesetze III, S. 348 ff.) wurde zur Erleichterung der Visitationen den Pfarrern die Abfassung von Pfarr-Relationen (relatio praeparatoria) vorgeschrieben, auf denen der Dekan lediglich das Visitationsergebnis in margine beizusetzen hatte. Da die Visitationsakten für die Jahre 1746-62 fast durchweg fehlen, ist diese 1746 in Kraft getretene Neuerung im Aktenbestand selbst erst ab 1763 ersichtlich. Sie führte auch zu einer Änderung in der Registratureinteilung des Konsistoriums. An die Stelle der bisherigen, meist gehefteten oder gebundenen Jahresrelationen des Spezials über das ganze Dekanat (ohne den Dekanatssitz, der durch den zuständigen Generalsuperintendenten oder durch den Dekan eines benachbarten Sprengels visitiert wurde) traten nunmehr die nach den einzelnen Pfarreien geordneten, zu losen Faszikeln zusammengefassten Pfarr-Relationen. Ebenfalls 1744 wurden die von den Dekanen auf Michaelis den Generalsuperintendenten einzureichenden Postrelationen eingeführt; sie sollten die seit der Frühjahrsvisitation etwa eingetretenen wichtigeren Veränderungen enthalten (Binder a.a.O. I, S. 112; Hartmann a.a.O. S. 201 ff.). Die Beilagen finden sich bis 1745, soweit erhalten, bei den zugehörigen Visitationsberichten, für die späteren Jahre zusammen mit den Postrelationen in Sammelfaszikeln jeweils am Schluss der einzelnen Superintendenzen. Es handelt sich in der Regel um Vogtzettel betr. die dem Oberamt zur Abstellung mitzuteilenden so genannten politischen Beanstandungen, Disputationszettel oder Oppositionen betr. die jährlich von den Geistlichen jedes Dekanats abgehaltenen lateinischen theologischen Disputationen, Petentenzettel betr. Versetzungs- und Beförderungsgesuche von Geistlichen, Heiligenzettel betr. Zustand der pia corpora, Bauzettel betr. Schäden an Kirchen-, Pfarr- und Schulgebäuden und Denkzettel betr. die casus rariores providentiae, gratiae et justitiae divinae, des weiteren vielfach um Verzeichnisse der Sektierer, magistratische Zeugnisse (diese meist nur aus den Jahren 1817-18) und die den Postrelationen beizufügenden Pfarrwitwenzettel. Die Fortsetzung des hier verzeichneten Aktenbestandes - zeitlich freilich zumeist nicht unmittelbar anschließend - bilden die Pfarrberichte des 19. und 20. Jahrhunderts im Landeskirchlichen Archiv. Dort befinden sich auch die z. T. auf den Visitationsberichten beruhenden altwürttembergischen Synodusprotokolle 1581-1822 (mit Lücken); aus ihnen lassen sich Angaben für eine Anzahl der hier fehlenden Visitationsjahrgänge erheben. Ludwigsburg, den 12. September 1950. (Dr. W. Grube)
Anmerkungen: (1) Inzwischen Visitation von 1563 festgestellt, jetzt Büschel 310 a (2) Inzwischen solche Spuren doch festgestellt, Gr[ube] Sept. [19]52