Der Abt Gottfried vom Kloster Neuburg (Nuwenburg), Zisterzienserorden, im Bistum Straßburg, bezeugt, dass die von dem Bischof Gerhard in Speyer getane Vereinbarung (Richtung) zwischen dem Johanniterkomtur Johannes in Heimbach und dessen Konvent einer- und dem Abt Berthold (Berchtold) von Maulbronn andererseits wegen etlicher strittiger Güter und Gülten in Mußbach (Muospach) und Lustadt (Lustatt) mit seiner Einwilligung geschehen ist und bestätigt zugleich diese Vereinbarung (Richtung).