Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann Martin Ludwig von Schleifras, kurmainzischer Kämmerer,
fuldischer Geheimer Rat sowie Oberjägermeister und Oberamtmann in
Mackenzell, bekund...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1711-1720
1712 November 28
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuldt den 28. Novembris 1712
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Martin Ludwig von Schleifras, kurmainzischer Kämmerer, fuldischer Geheimer Rat sowie Oberjägermeister und Oberamtmann in Mackenzell, bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass er an Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, sein bei Hettenhausen gelegenes Fisch- und Forellenwasser verkauft hat. Das Fischwasser reicht von der von Georg (Jörg) Stoltz betriebenen Mühle entlang der Aue (auw) in Richtung Schmalnau bis zur Gemeinde Ried. Das Fischwasser und sein Zubehör ist ein Lehen des Klosters, von dem jährlich 87 Forellen als Erbzins fällig sind. Johann von Schleifras als Lehnsträger hat dieses Fischwasser zuvor von Heinrich Herbert, Thomas Schmidt und Heinrich Günckel aus Schmalnau sowie von Johann (Hanß) Groß aus Melters erworben. Die Verkaufssumme beträgt 700 Gulden, jeder Gulden zu sechzig Kreuzern. Johann quittiert den Erhalt der genannten Summe, verzichtet auf weitere Forderungen (cum expressa renunciatione exceptionis non solutae pecuniae) und überträgt dem Kloster den Besitz, ohne eigene Ansprüche und Rechte an diesem Besitz aufrecht zu erhalten (enormis laesionis, doli persuasionis, rei non sic sed aliter gestae). Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johan Martin Ludtwich von Schleiffras)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Martin Ludwig von Schleifras
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.