Der Richter zu Straßburg bekundet, dass vor ihm Nikolaus genannt Hesse, Edelknecht zu Straßburg, für sich und seine Erben an Henselin genannt Buttenhenselin von Marlenheim (Marley) und dessen Ehefrau Kunigunde die im Folgenden genannten Güter mit allen Rechten um 9 Pfund Straßburger Pfennig verkauft hat. Der Kaufpreis wurde vom Käufer vollständig bezahlt. Der Verkäufer hat die Güter unter Darreichung eines Halms vor dem Aussteller an den Käufer Henselin übergeben. Die Güter sind: im Bann des Dorfs Marlenheim ½ Acker Weingarten an dem Sande, genannt der Gogelman, neben dem Edelknecht Johann "Wilhelmi zuem Riet" auf der einen und neben dem Straßburger Bürger Peter genannt Hapmacher auf der anderen Seite, er soll freies Eigentum sein; ½ Acker Weingarten "in dem Hungerburne", neben der öffentlichen Straße (viam publicam) auf der einen und neben einem Acker, genannt der "herren acker", auf der anderen Seite, er soll freies Eigentum sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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