Erzbischof Dieter [II.] zu Mainz (Mentz) bekundet, dass er Philipp von Wolfskehlen (Wolffskelen) die im Folgenden genannten Lehngüter und Mannschaft, die von Philipp zu Lehen rühren und Afterlehen des Ausstellers sind, zu erblichem Mannlehen verliehen hat. Falls Philipp ohne männliche Leibeserben stirbt, sollen die Lehen an seine anderen Kinder und nächsten Erben, Söhne oder Töchter, fallen. Bei den Mannen und Gütern des Afterlehens handelt es sich im einzelnen um: die Güter, die Henne Schrayß von Uelversheim (Ulverßheim) zu Lehen hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich Walt zu Lehen hatte und die jetzt Jakob Winther hat; die Güter, die Stephan von Rückershausen (Ruckerßhusen) zu Lehen hatte und die jetzt Hans Stoltz von Böckelheim (Beckelnheim) hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich von Ackerloch zu Lehen hatte und die jetzt Hanmann Wortwyn hat; die Güter, die Hans Fuchs, Sohn des verstorbenen Heim Fuchs, zu Lehen hatte und die jetzt Hans Haumuot genannt von Wasen hat; die Güter, die Philipp Schluchterer von Erfenstein (Erffensteyn) zu Lehen hat; 5 Malter Korngült, die Hans Rynck von Imsheim (Ympßheim) auf dem Hof und Gut zu Wintersheim zu Lehen hat; 5 Malter Korngült, die Matthias von Spachbrücken (Spachbrucken) zu Lehen hat. Dies alles gilt entsprechend den Urkunden, die der verstorbene Johann von Wolfskehlen, Philipps Vater, und Philipp selbst von den genannten Personen und diese wegen der Lehen besitzen. Außerdem verleiht der Aussteller Philipp eine Rheininsel (eynen werth und auwe) zu Mannlehen, gelegen gegenüber von Poppenheim, von der sechsten Aue an (glich der sechsten auwen angeen) rheinaufwärts neben der siebenten Aue bis unterhalb Stockstadt (Stogkstadt) und bis zur achten Aue (daselbs uber und glich der achten auwe windet). Diese Aue ist Philipps Sonderlehen, kein Afterlehen.