Hans Mantz aus Neuffen, einige Zeit im Gefängnis der Herzogin Elisabeth zu Nürtingen gef., nachdem ihn die ehrbaren und bescheidenen Konrad und Ulrich Dyetermann aus Scharnhausen [Kr. Esslingen] wegen Totschlags, begangen an ihrem Vater und Bruder, angezeigt hatten, daraufhin von den beiden vor Vogt und Gericht zu Nürtingen nach Recht, Brauch und Gewohnheit der Stadt angeklagt, jedoch wieder freigelassen, nachdem auf die Bitte seiner Freundschaft an die Freundschaft der Erschlagenen laut Inhalt zweier Vertragsbriefe getädingt worden war, dass er, Manz, unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Fürstentum Württemberg verlassen, über den Rhein ziehen und nicht mehr zurückkommen solle, gelobt eidlich, die Artikel dieses Vertrags anzunehmen und zu befolgen und schwört U.