Alexander Zipper aus Herrenberg, von seiner Braut und deren Verwandten angeklagt, zu Calw festgenommen und zu Leonberg gef., weil er die 50 fl Aussteuer seiner Braut nicht zurückgegeben hatte, nachdem ihm sein Orden bisher eine Absolution [wohl Heiratsdispens] nicht erteilte, auf welche Bedingung er aber das Geld empfangen hatte, jedoch auf Fürbitte seines Bruders Wendel Zipper, Vogt zu Wildbad, freigelassen, verspricht, binnen eines Monats die 50 fl an seine Braut oder deren Oheim und Vater Kaspar Krepss und Ezechiel Kriech, sesshaft zu Herrenberg, zurückzuzahlen und bei evtl. Rechtsansprüchen von ihrer Seite den ordentlichen geistlichen Richter zu Konstanz anzurufen und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, im Falle einer Übertretung dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg 300 fl zu bezahlen und und zur Sicherheit ihre nach ihrer Größe, topographischen Lage und Belastung näher bezeichneten liegenden Güter einzusetzen. In diesem Fall sollen auch die Eltern und Freundschaft seiner vermeintlichen Hausfrau oder wer von der Obrigkeit hierzu verordnet wird, Macht haben, die genannten Pfandgüter insgesamt oder einzeln nach dem Recht der Städte Calw und Tübingen solange anzugreifen, bis ihre Forderungen befriedigt sind. Bürgen: Jakob Widman, B. zu Calw, Wendel Zipper, Vogt zu Wildbad, sein Bruder.