Christoph Mayer, Bm. zu Stuttgart, verkauft seine Behausung zu Stuttgart mit der Gerechtigkeit an einem Teil des Höfleins dabei, zwischen Michael Würth, des Gerichts, und den Erben von Klaus Rienhardts Witwe gelegen, um 1 600 fl LW, wovon er um 1 000 fl Hauptgut mittels Gültverschreibung zu jährlichem landläufigem Zins auf Bartholomäus (24. Aug.) versichert ist, während ihm die restlichen 600 fl bar ausbezahlt wurden.