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Der Propst des Klosters zum Heiligen Grab in Denkendorf und der Dekan in Kirchheim fordern die Pfarrer in Oberesslingen und Wahlstetten auf, zum Vollzug eines ihnen selbst durch die Statthalter des Bischofs Heinrich [II. von Klingenberg] von Konstanz den 6. November 1298 zu Teil gewordenen - wörtlich einverleibten - Auftrages wegen Rückgabe des Hofs in Winzingen (Winzun) bei Beutelsbach und des Hauses in Esslingen, welche der nun verstorbene Pfarr-Rektor Konrad in Oberesslingen für Lebenszeit besessen hatte, an das Kloster Bebenhausen, welchem das Eigentum daran zusteht, und wegen Ausweisung derjenigen, die sich in den widerrechtlichen Besitz desselben gesetzt hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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