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Hans Bauder aus Grafenberg, wegen Jagdvergehens zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich sein Leben lang allen Waidwerks zu enthalten, es sei klein oder groß, deswegen auch nicht aus dem Fürstentum auszutreten, heimliche und offene Zechen zu meiden, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr zu tragen, sowie sich künftig allen Geboten und Verboten gehorsam zu zeigen und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit zwei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle der Übertretung dieser U. oder Aufdeckung weiterer Jagdvergehen, sie seien klein oder groß, unverzüglich 100 fl Poenfall zu bezahlen. Bauder hatte im Wald Reitin dem Hans Ziegler und Wolf Staiger, beide aus Grafenberg, einen Hirsch helfen schießen und denselben mit ihnen geteilt, sodann mit den nämlichen im Wald Buoch einen Hirsch geschossen, nach Reutlingen geführt, dort verkauft und den Erlös mit den anderen geteilt. Bürgen: Konrad Steffelin aus Linsenhofen und Martin Pfost aus Frickenhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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