Papst Pius II. schreibt dem ... Propst von St. Kunibert in Köln, dem ... Scholaster von Xanten und dem ... Offizial von Münster, daß Äbte und Mitglieder des Konvents von Werden Zehnten, Zinse, Einkünfte, Ländereien, Häuser, Weingärten, Wiesen, Weiden, Wälder, Mühlen, Rechte, Freiheiten, Lehen, Herrschaften, Bücher, Kelche, Kirchenschmuck und andere bewegliche und unbewegliche Güter, die dem Kloster rechtmäßig gehörten, urkundlich an andere Geistliche und Laien auf deren Lebenszeit ausgegeben haben, wodurch das Kloster großen Schaden erleidet. Die Adressaten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß das Kloster diese Einkünfte und Rechte wieder zurückerhält. Zuwiderhandelnde sollen durch kirchliche Zensuren zur Räson gebracht werden und ebenso Zeugen, die aus Gunst, daß oder Furcht nicht aussagen wollen. - Datum Rome apud s. Petrum ... idus octobris.