Claes van Asscheberge, Themme Voss und Evert van der Becke von seiten Hinrichs van Asscheberge einerseits und Johann Kerckerinck, seligen Johanns Sohn, Johan van der Tynnen, Johann Kerckerinck, seligen Kerstiens Sohn, und Hermen Warendorp von seiten der Elsen Kerckeringes, seligen Johanns Tochter, anderseits schließen einen Ehevertrag. Die Braut Else erhält von ihrem Bruder Johann Kerckerinck 800 rhein. Goldgulden, die innerhalb von 6 Wochen und einem Jahre an den Bräutigam Hinricke van Asscheberge ausgezahlt werden sollen. Stirbt Hinrick vor Else ohne eheliche Kinder, so erhält diese 400 Gulden aus dem Gute ihres Mannes zu den eingebrachten 800 Gulden. Stirbt sie als erste, verbleiben 400 Gulden ihrem Manne. Hinrick beleibzüchtigt seine Braut mit dem Erbe to Gottincktorp im Ksp. Albersloh über die Werse und Avermans Erbe im Ksp. Drensteinfurt (Drenstenforde). Die Braut verzichtet auf weitere Ansprüche an ihr elterliches Erbe. Die Vermittler und der Bräutigam siegeln, ferner Herr Johann Droste. des dinxdages na sunte Pauli conversionis dage

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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