Kurfürst Philipp von der Pfalz stellt aus besonderer Gnade seinem Münzmeister Martin Lerch die nachfolgende Freiheit für seinen Wohnsitz Bernthal in der Oberpfalz (zu Beyrnn) zu, da diesen Wohnsitz bisher etliche vom Adel besessen und die entsprechende Freiheit genossen haben. Martin darf im dazugehörigen Wald jagen und sein Leben lang sich dieser Freiheiten gebrauchen. Er darf zu Bernthal im Umkreis eines Büchsenschusses (eins buchsenschuss wyt) überall der Hetz-, Vogel-, Beiz- und allgemeinen Jagd nachgehen (jagen, hetzen, fogeln und beissen), was dort im Unterholz, Wald und auf den Feldern zu finden ist, ausgenommen Hochwild. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Ober- und Unteramtsleuten, Untertanen und ihm Verbundenen den Münzmeister bei dieser Freiheit bleiben zu lassen, zu schützen und zu schirmen.