Kurfürst Philipp von der Pfalz versichert Salman dem Judenarzt sicheres Geleit (geleit und trostung) im Fürstentum der Pfalz, damit er die seiner Hilfe bedürftigen Leute aufsuchen, den von seiner Arbeit rührenden Lohn und austehende Schulden eintreiben sowie die für seine Arznei notwendigen Kräuter und Wurzeln, "an den ennden wo er die in unser gegent bekomen mag", erlangen kann. Salman soll dabei keinen wucherischen Handel treiben, weder für sich noch für andere Juden. Kurfürst Philipp befiehlt seinen Amtleuten und Untertanen, den Salman bis auf Widerruf unbeirrt wandeln zu lassen und bei diesen Freiheiten zu handhaben, so wie es schon zu Lebzeiten des Ausstellers Vetter und Vatter, Pfalzgraf Friedrich I., gehandhabt worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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