Reversbrief über die Übertragung eines Erblehens an Michael Künig zu Kleineislingen; das Lehen umfasst ein Haus und einen Garten, sowie 2 Wiesen und 3 Äcker; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 4 Pfund und 10 Schilling Heller, sowie 7 Simmer Dinkel, 7 Simmeer Hafer, 1 Henne, 2 Herbsthühner, 50 Eier und den Zehnt von allen Einkünften aus dem Lehen, jährlich fällig am St. Michaelstag; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss den Chorherren des Stifts Oberhofen jeweils 2 Gulden Wegelohn und 2 Gulden Handlohn gezahlt werden