Search results
  • 11 of 385

Peter Haubennestel, B. zu Owen, zum 3. Mal wegen des gleichen Delikts zu Kirchheim gef., und zwar, weil er in Zuwiderhandlung gegen die göttlichen Gebote und gegen das geschriebene kaiserliche Recht jahrelang ungewöhnliche Arzneien und "segensprechen" gebraucht und versucht hatte, Menschen und Vieh damit zu helfen, in Anbetracht des Bruchs zahlreicher älterer Gelübde der härtesten Strafe verfallen, mit Rücksicht auf seine Frau und seine unerzognen Kinder jedoch vom strengen Weg des Rechts befreit und vor dem Stadtgericht zu Kirchheim lediglich bürgerlich angeklagt, nach allem rechtlichen Vortrag dazu verurteilt, sich künftig allen Wahrsagens, Segensprechens und "artzneyens" gänzlich zu enthalten, einen Schwur mit aufgehobenen Fingern hierauf zu leisten, ferner seine Atzung zu bezahlen - außerdem sollen ihm im Falle einer Übertretung dieser Verschreibung alte und neue Vergehen zusammen angerechnet werden - nimmt dieses Urteil an, verpflichtet sich, alles Wahrsagen etc. künftig zu unterlassen, und schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...