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Ulrich Leuchtlin von Wälden, zu Kirchheim u.T. gef., weil er seinen Schwestermann Ulrich Kull, einen alten blinden Mann, auf offener Straße überfallen und schwer verletzt hatte, obwohl er einen Eid darauf geleistet hatte, außerhalb des Rechts nichts gegen ihn und seine Verwandtschaft vorzunehmen, zunächst peinlich beklagt, aber auf Fürbitten seiner Verwandten sowie seines Herrn, des Prälaten von Adelberg, vom Urteil befreit und aus der Haft entlassen, verpflichtet sich zur Zahlung einer Buße von 20 fl, zur Übernahme der Atzungs- und sonstigen Haftungskosten, gelobt ferner, an seinen Schwestermann als Entschädigung für die erlittene Verletzung 65 fl zu bezahlen, denselben künftig nicht mehr zu behelligen, sich stets wohl zu verhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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