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Hans Schonhar aus Echterdingen, wegen Streit und Händeln zu Bonlanden und Echterdingen - trotz gebotenen Friedens - der Strafe des Verlusts der 3 [Schwurt]Finger oder der rechten Hand verfallen, jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft dieser Strafe entledigt, schwört U. und gelobt unter Eid, sich fortan wohl zu verhalten, keine Zeche mehr zu besuchen, den Bart nicht mehr scheren zu lassen, keine Wehr mehr zu tragen oder zu besitzen außer einem Reis-Messer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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