Vogt, Gericht und Gemeinde zu Buchholtz erklären, daß die ihnen durch Markgraf Ernst von Baden-Durlach erteilte Erlaubnis, ihren Wald "im Moos" genannt, abraiten, abhauen und zu einer Weide zu machen, dem Markgrafen von seiner forstlichen Gerechtigkeit keinen Eintrag tun solle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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