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Joachim Angerer, Martin Harigel und Michel Egen, alle B. und Felduntergänger zu Stuttgart, einen Andreas Schmeltzer als Kläger und die Anwälte Hz. Christophs, Joachim Lindlin, Kastkeller, und Albrecht Tretsch, Baumeister, als Beklagte in einer Streitsache um das Recht, einen Weg im Sonnenberg zu befahren. Nach dem Urteil hat der Herzog den durch die (Stein-)fuhren seines Baumeisters am Weingarten des Klägers angerichteten Schaden mit 5 lb 10 ß zu ersetzen, den Wasserfall zum Schutz des Wegs mit eichenen Schwellen einfassen zu lassen und den Weg zu unterhalten, so lange er ihn für seinen Bau benötigt. Der Kläger muß für freien Wasserabfluß durch seine beiden Furchen sorgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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