König Friedrich III. bekennt, dass vor ihm Graf Konrad von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] mit Vollmachten des Grafen Ulrich von Helfenstein, seines Bruders, und der Fürsten des Reiches erschienen ist und ihm berichtet hat, dass er und sein Bruder ihre Zölle und Geleitrechte zu Geislingen ("Gislingen") [a. d. Steige/Lkr. Göppingen], Kuchen [Lkr. Göppingen], Heidenheim ("Haidenhain") [a. d. Brenz] und Blaubeuren ("Blawburen") [Alb-Donau-Kreis] sowie die dazu gehörigen anderen Zoll- und Geleitrechte, die sie vom Reich zu Lehen tragen, an Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm verkauft haben. Er hat ihn daher gebeten, diese Walter Ehinger und Konrad Ott als Lehenträgern der Stadt Ulm zu verleihen. Der König ist nun dieser Bitte nachgekommen und hat die verkauften Zoll- und Geleitsrechte der Stadt Ulm und ihren Trägern verliehen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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