Felix Rehm, Albrecht Schad und Thomas Lebzelter, Ratsherren und derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, auf der einen Seite sowie die Memminger Bürger und Gebrüder Johann Konrad und Johann Wilhelm Ott auf der anderen Seite legen die zwischen ihnen entstandenen Unstimmigkeiten bei. Beide Parteien streiten sich über die Auslegung eines am 30. Juli ("vff mitwoch nach Jacobii") 1544 [A Urk. lfd. Nr. 3605] zwischen dem Rat der Stadt Ulm und den Gebrüdern Ott geschlossenen Vertrag über das Patronatsrecht sowie die Besitzungen und Einkünfte der von Peter, Johann und Konrad Ott im Ulmer Münster gestifteten Pfründen. Die Baupfleger und die Gebrüder Ott einigen sich darauf, dass der Vertrag von 1544 in allen Punkten seine volle Rechtsgültigkeit behält. Danach sind die Baupfleger die Patronatsherren der Pfründen und nur ihnen steht das Recht zu, deren Besitzungen zu verleihen und darüber Urk. lfd. Nr. auszufertigen. Eine von den Gebrüdern Ott für Kaspar Spiegler ausgestellte Urkunde über einen Hof zu Oberberg [vermutlich aufgegangen in Berg Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], in der sich diese als Patronatsherren bezeichnen, wird daher für ungültig erklärt. Hinsichtlich der Einkünfte der Pfründen wird dagegen vereinbart, dass diese während der kommenden fünf Jahre bis Ende 1570 von den Baupflegern eingezogen werden sollen. Davon werden sie dann jedes Jahr 92 Gulden an Johann Wilhelm Ott entrichten. Dieser hat dafür die zu den Pfründen gehörenden Behausungen auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Nach Ablauf der fünf Jahre sollen aber wieder die 1544 getroffenen Regelungen gelten.