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Abt Johann [von Fridingen] von Bebenhausen vergleicht Wilhelm Truchsess von Höfingen einerseits und die Gemeinden Oberndorf und Poltringen (Boltringen) andererseits, welche ihre Streitigkeiten schon vor dem Reichskammergericht und anderen Gerichten betrieben hatten, dahin, dass der genannte Wilhelm diesen Gemeinden zur Entschuldigung für ihre Kosten 200 Gulden, jährlich mit 10 Gulden zu verzinsen, zu entrichten hat, einige strittige Äcker und Weingärten behalten darf und wegen eines, von ihm beanspruchten Zinses von einem Haus zu Poltringen (Boltringen) sein Recht noch zu beweisen hat, wogegen es im Übrigen bei den gerichtlichen Entscheidungen sein Verbleiben haben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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