Peter Perndl bekundet, dass er namens Kaspar Reisachers, Pflegers von Randeck, an offem herbstrechten saß, wo Peter Teininger namens des Abt Hartung von St. Emmeram vorbrachte, dass er vormals gegen Konrad Vischer in Grafenried (Grefenryett), Hans und Albrecht Tettendorfer und Ulrich Schergell wegen deren vermeintlichen Ansprüchen auf Erbrecht an vier Gütern in Eilsbrunn geklagt hat. Die Güter seien nicht besetzt und deren Einkünfte würden dem Kloster seit vielen Jahren vorenthalten. Das Gericht entscheidet nach Nichterscheinen der Beklagten, dass der Abt von St. Emmeram von nun an frei und ungehindert von den Erbrechtinhabern über die genannten Güter verfügen könne, und erteilt einen Gerichtsbrief hierüber. S: Kaspar Reisacher, Pfleger von Randeck