Magistratspersonen sollen bei ihrer Verpflichtung auf die Landeskompaktata mitverpflichtet und solches ihrem Staat inseriert werden; in Ausschreibung der rezessmäßigen Militärsteuern soll das Kriegskommissariat sich allzeit mit demselben von der Landschaftseinnehmerei ausstellenden Assignationen begnügen lassen; von nicht herrschaftlichen Lotterien, auszäpfendem Wein und veremezgendem Fleisch und dergleichen Commecibilien, soll künftig der Accise an die Landschaft abgerichtet werden