Vertrag zwischen Gräfin Anna und Graf Wolfgang von Hohenlohe, auch im Namen ihrer Söhne bzw. Brüder, einerseits und Conrad von Vellberg andererseits, über die hohe Obrigkeit zu Liebesdorf und der dortigen Fraischgerechtigkeit auf offenen Straßen und Gassen, desgleichen zu Hessenau und auf der Straße, welche von Schloss Leofels hinab an die Jagst führt sowie über die hohe Obrigkeit auf den beiden Gaishöfen, auch über eine vom Gaishofbauern erlegte Strafe von 44 Gulden. Geschlossen am 22. August 1585 in Neuenstatt am Kocher

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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