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Lienhard Beck, sesshaft zu Nürtingen, wegen Teilnahme an den jüngsten Empörungen gegen Statthalter und Regenten wider seine Untertanenpflicht und -eide im Turm gesessen und darauf des Landes verwiesen, jedoch auf seine, seiner Frau und Freunde Fürbitten begnadigt, wiederum zu einem Untertan angenommen und eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt unter Eid, künftig ein treuer und gehorsamer Untertan zu sein, nie mehr, weder heimlich noch öffentlich, gegen Land und Herrschaft Württemberg zu handeln und sich einer Empörung anzuschließen, sondern vielmehr Anschläge, Meuterei oder Praktiken gegen den Statthalter und Regenten oder die Ehrbarkeit des Landes, die ihm bekannt würden, unverzüglich der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhangen, alle heimlichen und offenen Zechen, Gesellschaften und Winkelzusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzugeben und keine Waffen mehr zu tragen außer einem Brotmesser, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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