Peter Frey und Matthäus Hen gen. Sayler Theus, beide zu Dettingen an der Erms, wegen Jagvergehen zu Urach gef., jedoch auf Fürbitte ihrer Freunde und angesichts ihrer armen Frauen und Kinder mit der Auflage freigel., Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, dem Forstmeister zu Urach als Abtrag und Strafe je 10 lb h zu geben und überdies eine Bürgschaft von 40 fl zu leisten, fortan jegliches Waidwerk zu unterlassen und Wildfrevel anderer anzuzeigen, schwören U. und versprechen unter Eid, dem nachzukommen. - Bürgen (mit 40 fl): Jörg und Hans Frey, Vater und Bruder (für P. Frey) sowie Hieronymus Hen und Endris König, Bruder und Schwiegervater (für M. Hen).